Reisesicherheit aktuell

Peru: Ausnahmezustand im Bezirk Lurín verhängt

Medienberichten zufolge wurde am 17. Oktober für den peruanischen Bezirk Lurín, unweit der Hauptstadt Lima, ein 30-tägiger Ausnahmezustand verhängt. Vorangegangen war der gewaltsame Tod eines LKW-Fahrers und seiner Begleiter bei einem Überfall. Der Ausnahmezustand wurde angeordnet, um lokal Gewaltkriminalität einzudämmen und steht wohl nicht im Zusammenhang mit den andauernden Protesten gegen die peruanische Regierung.

Derzeit reisen zahlreiche Gäste der Firmengruppe in Peru, jedoch nicht in der betroffenen Region. Der Bezirk Lurín wird in keiner unserer Reisen besichtigt, sondern lediglich durchquert.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern in Peru. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unsere Peru-Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Peru im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 20. Oktober 2025

Ecuador: Ausnahmezustand in zahlreichen Provinzen

Am 16. September hatte die ecuadorianische Regierung in zahlreichen Provinzen des Landes den Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Der Ausnahmezustand wurde nun auf eine Dauer von 60 Tagen verlängert, eine allgemeine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr besteht hingegen nur noch für die beiden Provinzen Carchi und Imbabura im Norden des Landes. Die touristisch relevante Stadt Otavalo liegt in der Provinz Imbabura.

Das Auswärtige Amt hat am 7. Oktober seinen Hinweis zu Ecuador aktualisiert und schreibt: „Am 4. Oktober 2025 wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios und Pastaza ausgerufen. Dieser gilt für eine Dauer von 60 Tagen. Der Ausnahmezustand gilt weiterhin fort in den Provinzen Carchi und Imbabura mit einer allgemeinen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ebenfalls wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Guayas, El Oro, Los Rios, Mañabi und im Kanton Echeandía um weitere 30 Tage ab dem 6. Oktober 2025 verlängert.“

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, bei Überlandfahrten und Fahrten zum Flughafen wegen möglicher Kontrollen entsprechend mehr Zeit einzuplanen.

Aktuell reisen Gäste von uns in Ecuador. Allen unseren Gästen geht es gut.

Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Ecuador ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf Verkehrseinschränkungen reagieren und Fahrtzeiten entsprechend anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Ecuador im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 20. Oktober 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Marokko: Proteste in zahlreichen Städten des Landes

Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten Marokkos zu Protesten, vorwiegend aufgrund von wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Das Auswärtige Amt hat am 6. Oktober darauf reagiert und seinen Sicherheitshinweis zu Marokko wie folgt geändert:

„Die politische Lage in Marokko ist weitgehend stabil und ruhig. Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten zu friedlichen Protesten einer lose organisierten Jugendbewegung, die vereinzelt zu Gewalt und Sachbeschädigungen geführt haben. Die Demonstrationen sind schwerpunktmäßig in Rabat, Casablanca, Agadir und Umgebung, Oujda, Tanger, Beni Mellal, Taza, Temara und Lqliaa aufgetreten. Weitere Demonstrationen sind nicht auszuschließen.“

Aktuell reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Marokko. Sie sind alle wohlauf. Nach Informationen unserer Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort sowie unserer Agentur haben die Proteste unsere Routen bis jetzt nicht betroffen.

Grundsätzlich sind alle unsere Leistungspartner und Reiseleiter dazu aufgerufen, Demonstrationen und Proteste weitläufig zu meiden. Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Marokko ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf die Situation vor Ort reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Marokko im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 6. Oktober 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Madagaskar: Gewalttätige Proteste halten an – Update

Die gewalttätigen Proteste auf Madagaskar halten an. Eine Beruhigung der Lage ist derzeit noch nicht absehbar. Die Unruhen betreffen neben der Hauptstadt Antananarivo auch weitere größere Städte des Landes wie Antsirabe oder Fianarantsoa. Seit 26. September rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Madagaskar ab.

Aufgrund der Lage vor Ort und des Abratens des Auswärtigen Amtes haben wir uns dazu entschlossen, unsere Reisen nach Madagaskar bis Ende Oktober abzusagen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Madagaskar im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 16. Oktober 2025

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Kambodscha/Thailand: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für unmittelbare Grenzregion - Update

Die militärischen Auseinandersetzungen beiderseits der kambodschanisch-thailändischen Grenze sind seit dem Inkrafttreten des Waffenstillstandes am 29. Juli und dem Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens am 7. August zum Erliegen gekommen.

Auslöser der vorangegangenen Eskalation war ein Zwischenfall am Tempel Ta Muen Thom. Der Tempel befindet sich auf umstrittenem Grenzgebiet, rund 125 Kilometer nordwestlich der beliebten kambodschanischen Reiseziele Siem Reap und Angkor.

Die Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht beeinträchtigt.

Das Auswärtige Amt hat am 21. August seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und bzgl. der Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet beider Länder den Radius von 50 Kilometer auf 10 Kilometer zum Grenzverlauf reduziert.

Wörtlich heißt es für Thailand unter anderem: Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.

  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.


Der Reise- und Sicherheitshinweis für Kambodscha ist analog hierzu verfasst; von Reisen in die Grenzregionen, insbesondere von Reisen nach Preah Vihear, Oddar Meanchey und Pursat, wird dringend abgeraten.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Region. Die nächsten Reisen in das kambodschanisch-thailändische Grenzgebiet bzw. in die Grenzprovinzen beginnen wieder Mitte Oktober. Zusammen mit unseren Partnern in beiden Ländern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam.

Während des Fortbestandes der Reisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet und der Grenzschließung nehmen wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung an den Reiserouten vor und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.


Alle Reisen nach Kambodscha und Thailand, die nicht in das Grenzgebiet bzw. die Grenzprovinzen führen, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 22. August 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Indien: Jammu und Kaschmir
  • Irak 
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Thailand
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
  • D.R. Kongo
  • Libanon
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • KambodschaGrenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva und San Agustin
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado 
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala sowie Grenzprovinzen Buriram, Surin und Sisaket
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 2. Oktober 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025