Reisesicherheit aktuell
Äthiopien: Gesundheitsbehörden bestätigen Ausbruch des Marburg-Virus im Südwesten des Landes
Das Auswärtige Amt berichtet in seinem am 14. November aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis für Äthiopien über mehrere Verdachtsfälle von hämorrhagischem Fieber in der südwestäthiopischen Stadt Jinka. Die Stadt Jinka ist ein wichtiges Verwaltungszentrum sowie ein Verkehrsknotenpunkt, um das touristisch relevante Omo-Tal zu besuchen.
Im Reise- und Sicherheitshinweis zu Äthiopien heißt es wörtlich:
„Äthiopische Behörden haben am 12. November 2025 über mehrere Verdachtsfälle von hämorrhagischem Fieber in der Stadt Jinka im Südwesten des Landes nahe der Grenze zu Südsudan informiert. Es sind mehrere Todesfälle aufgetreten. Ergebnisse entsprechender Laboruntersuchungen sind derzeit ausstehend.
- Halten Sie sich bei nicht vermeidbaren Reisen streng an die Auflagen der Behörden.
- Achten Sie auf adäquate Handhygiene.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
- Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
- Suchen Sie ärztliche Hilfe, wenn Symptome wie Fieber, Erbrechen, Durchfall oder Blutungen auftreten.“
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsandte als Reaktion auf die Meldungen zu den Verdachtsfällen ein Ersthelfer-Team mit Expertise zu hämorrhagischem Fieber sowie Medikamenten und entsprechender Ausrüstung in die Region.
Zwischenzeitlich haben die äthiopischen Gesundheitsbehörden das Marburg-Virus als den Erreger des dortigen hämorrhagischem Fiebers identifiziert. Das Marburg-Virus gehört zur gleichen Virusfamilie wie das Ebola-Virus.
Das durch das Marburg-Virus verursachte hämorrhagische Fieber verläuft oft tödlich. Es gibt weder ein zugelassenes Heilmittel noch einen Impfstoff zur wirksamen Behandlung oder Vorbeugung. In den letzten Jahren wurden wiederholt lokale Ausbrüche in verschiedenen Ländern der Region registriert – nicht jedoch in Äthiopien.
Da eine Übertragung des Virus vor allem durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten erkrankter oder verstorbener Personen erfolgt, sind Angehörige von Erkrankten sowie medizinisches Personal in besonderem Maße gefährdet.
Die Gefahr für Touristen wird allgemein als gering angesehen. Gleichwohl müssen wir davon ausgehen, dass zeitnah weitere Infektionsfälle gemeldet werden. Bis die nun ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen, kann auch eine weitere regionale Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden.
Zugleich lässt die Sicherheitslage in weiten Teilen Äthiopiens keine Verschiebung unserer bestehenden Routen in andere Landesteile zu.
Derzeit reisen keine Gäste von uns in Äthiopien. Für den 15. November war ursprünglich der Start einer Äthiopien-Reise mit Besuch des Omo-Tals und von der Stadt Jinka vorgesehen. Diesen Reisetermin haben wir in Anbetracht der aktuellen dynamischen Lage vor Ort abgesagt.
Weitere Abreisen sind für das Jahr 2026 geplant.
Die weitere Entwicklung der Lage beobachten wir genau und informieren die gebuchten Gäste über den aktuellen Ausbruch sowie die weitere Vorgehensweise. Über eine Durchführung entscheiden wir spätestens vier Wochen vor dem entsprechenden Reisetermin.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Äthiopien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 17. November 2025
Tansania: Zur aktuellen Lage im Land – Update
Ende Oktober ist es rund um die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tansania in mehreren Landesteilen zu teilweise gewalttätigen Protesten gekommen. Die Behörden verhängten eine Ausgangssperre und schränkten zeitweise jegliche Telekommunikation inklusive Internet sehr stark ein. Der Flugverkehr mit Tansania wurde zeitweise unterbrochen. Diplomatische Kreise gehen von mehreren Hundert Toten in dieser Zeit aus.
Präsidentin Samia Suluhu Hassan wurde zwischenzeitlich mit nahezu 98 Prozent der Stimmen zur Siegerin der Wahl erklärt. Die größte Oppositionspartei Chadema erkennt den Wahlsieg nicht an und wirft der Regierungspartei Wahlfälschung vor.
Die Ausgangssperre wurde zwischenzeitlich aufgehoben, die Telekommunikation funktioniert wieder zuverlässig.
Das Auswärtige Amt hat am 12. November seinen Reise- und Sicherheitshinweis leicht entschärft und rät nunmehr von nicht notwendigen Reisen nach Tansania ab.
Wörtlich heißt es zur aktuellen Sicherheitslage:
„Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 29. Oktober 2025 kam es in unterschiedlichen Landesteilen Tansanias zu teils gewaltsamen Protesten mit zahlreichen Toten. Das Internet war über mehrere Tage vollständig abgeschaltet, die Versorgungslage (Bargeld, Treibstoff, Lebensmittel) sowie der Flugverkehr waren erheblich beeinträchtigt. Die Situation hat sich seitdem stabilisiert.
Die Lage bleibt volatil. Erneute Demonstrationen und Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann es erneut zu Einschränkungen der Versorgung, inklusive der Kommunikationswege, kommen.
- Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
- Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit Ihrer Fluglinie bzw. Ihrem Reiseveranstalter auf. Begeben Sie sich erst zum Flughafen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Flug planmäßig stattfindet und Ihr Flug bestätigt ist.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter."
Aktuell reisen keine Gäste von uns in Tansania. Die nächsten Abreisen nach Tansania sind für den 22. und 30. November vorgesehen.
Wir haben die Entwicklung im Land in den vergangenen Wochen gemeinsam mit unseren tansanischen Partnern engmaschig beobachtet und ein tiefgehendes Monitoring der Meldungen internationaler Nachrichtenagenturen betrieben. Die Lage in den touristisch relevanten Gebieten rund um die Nationalparks im Norden des Landes und die Insel Sansibar ist ruhig. Das Alltagsleben der Bevölkerung wie auch die Reisetätigkeit von Touristen verläuft dort normal und ohne jede Einschränkung.
Wir können daher ab sofort wieder unsere Reisen nach Tansania planmäßig durchführen, einzig auf den Besuch der Wirtschaftsmetropole Dar es Salaam werden wir vorsorglich bis auf weiteres verzichten. Mit den Gästen der noch im November anstehenden Tansania-Reisen stehen wir im Austausch und bieten ihnen nun die Reisedurchführung an.
Zusammen mit unseren Partnern vor Ort beobachten wir die weitere Entwicklung in Tansania auch weiterhin sehr aufmerksam. Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter in Tansania grundsätzlich und folgen den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Tansania gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 13. November 2025
Ecuador: Ausnahmezustand in zahlreichen Provinzen - Update
Am 16. September hatte die ecuadorianische Regierung in zahlreichen Provinzen des Landes den Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Dieser Ausnahmezustand wurde für einige Provinzen am 5. November um weitere 60 Tage verlängert.
Der Ausnahmezustand ermöglicht den Sicherheitskräften den Einsatz gegen operierende Drogenbanden in betroffenen Regionen. Es handelt sich um die an der Küste beziehungsweise am Westabhang der Anden gelegenen Provinzen Manabí, Guayas, Santa Elena, Los Ríos und El Oro sowie die angrenzenden Kantone in den Provinzen Cotopaxi und Bolívar.
Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Ecuador. Sie befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes – jedoch nicht in den Provinzen, die von der Verlängerung des Ausnahmezustandes betroffen sind. Weitere Abreisen nach Ecuador sind in dichter Folge vorgesehen.
Touristische Reisen im Land sind durch die Ausrufung des Ausnahmezustands nicht beeinträchtig. Die Gebiete, die von den Auseinandersetzungen mit kriminellen Drogenbanden betroffenen sind, sind nicht Bestandteil unserer Reiseprogramme. Es ist jedoch im ganzen Land bei Überlandfahrten oder bei Fahrten zum Flughafen mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Ecuador ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir gegebenenfalls auf Verkehrseinschränkungen reagieren und Fahrtzeiten entsprechend anpassen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Ecuador im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 7. November 2025
Kambodscha/Thailand: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweise
Die militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kamen nach dem Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens am 7. August zum Erliegen. Das Abkommen wurde am 28. Oktober durch eine gemeinsame Erklärung der Premierminister von Kambodscha und Thailand bestätigt.
Die seit Juni weitgehend geschlossenen Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben derzeit geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht beeinträchtigt.
Das Auswärtige Amt hat am 6. November seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert. Die Behörde spricht weiterhin für einen zehn Kilometer breiten Streifen beiderseits des Grenzverlaufs eine Teilreisewarnung aus. Es wird aber nicht mehr von Reisen in die Grenzprovinzen abgeraten.
Wörtlich heißt es für Thailand unter anderem:
„Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es im Juli 2025 in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.
Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.“
Der Reise- und Sicherheitshinweis für Kambodscha ist analog hierzu verfasst.
Aktuell reisen Gäste von uns in der Region, es geht allen gut. Weitere Abreisen stehen in dichter Folge an.
Wir bleiben in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie unseren Leistungspartnern vor Ort und beobachten die weitere Lageentwicklung weiterhin aufmerksam. Solange die Grenzschließung fortbesteht, nehmen wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung an den betroffenen Reiserouten vor und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 7. November 2025
Peru: Ausnahmezustand für Lima erklärt
Derzeit kommt es in peruanischen Städten, vor allem in der Hauptstadt Lima, zu Demonstrationen und Straßenblockaden. Diese münden immer wieder in gewaltsame Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Neben Verletzten gab es Mitte Oktober auch ein Todesopfer.
Den Auslöser für die Proteste bildete die Absetzung der als Interimspräsidentin fungierenden Vizepräsidentin durch den peruanischen Kongress und die Übernahme der Regierungsverantwortung durch den Kongressvorsitzenden bis zu den regulär im Frühjahr 2026 stattfindenden Präsidentschaftswahlen.
Dieser Vorgang steht am vorläufigen Höhepunkt einer bereits seit einigen Jahren andauernden Phase politischer Instabilität im Land. Sie war geprägt von häufigen Regierungswechseln infolge von Vorwürfen von Korruption, Inkompetenz und kriminellen Verstrickungen der Amtsinhaber. Die über diese Phase angestaute Frustration der Bevölkerung über die Elite des Landes entlädt sich derzeit in diesen Demonstrationen und Protestaktionen.
Wie das Auswärtige Amt in seinem am 22. Oktober aktualisierten Hinweis schreibt, wurde nun über die Hauptstadtregion von Lima und Callao der Ausnahmezustand verhängt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Behörden, die Sicherheitskräfte flexibler zum Einsatz zu bringen bzw. die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Sie hat keine direkten Auswirkungen auf das Alltagsleben vor Ort.
Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Peru. Es geht ihnen allen gut.
Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern vor Ort und verfolgen sehr aufmerksam die weitere Entwicklung. Generell vermeiden wir Demonstrationen und ähnliche Menschenansammlungen weiträumig und passen unsere Besichtigungsprogramme entsprechend an. Daher gehen wir davon aus, dass wir unsere Peru-Reisen wie geplant durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Peru im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 22. Oktober 2025
Marokko: Proteste in zahlreichen Städten des Landes
Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten Marokkos zu Protesten, vorwiegend aufgrund von wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Das Auswärtige Amt hat am 6. Oktober darauf reagiert und seinen Sicherheitshinweis zu Marokko wie folgt geändert:
„Die politische Lage in Marokko ist weitgehend stabil und ruhig. Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten zu friedlichen Protesten einer lose organisierten Jugendbewegung, die vereinzelt zu Gewalt und Sachbeschädigungen geführt haben. Die Demonstrationen sind schwerpunktmäßig in Rabat, Casablanca, Agadir und Umgebung, Oujda, Tanger, Beni Mellal, Taza, Temara und Lqliaa aufgetreten. Weitere Demonstrationen sind nicht auszuschließen.“
Aktuell reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Marokko. Sie sind alle wohlauf. Nach Informationen unserer Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort sowie unserer Agentur haben die Proteste unsere Routen bis jetzt nicht betroffen.
Grundsätzlich sind alle unsere Leistungspartner und Reiseleiter dazu aufgerufen, Demonstrationen und Proteste weitläufig zu meiden. Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Marokko ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf die Situation vor Ort reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Marokko im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 6. Oktober 2025
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba), ägyptisch-libysches Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella, die Zonen Ari (einschließlich der Stadt Jinka), Basketo, Gofa und South Omo sowie die Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
- Eritrea: alle Grenzgebiete
- Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
- Haiti
- Indien: Jammu und Kaschmir
- Irak
- Iran
- Israel
- Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
- Jemen
- Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (10 km-Streifen zum Grenzverlauf) zu Thailand
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
- Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
- D.R. Kongo
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
- Myanmar
- Niger
- Nigeria: nördliche Landesteile
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (10 km-Streifen zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
- Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara
- Bangladesch
- Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
- Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
- Eritrea
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas
- Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
- Kirgisistan: Region Batken
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva und San Agustin
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Madagaskar
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
- Nigeria
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Papua-Neuguinea
- Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien
- Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
- Russland
- Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
- Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Venezuela
Stand: 18. November 2025
Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025