Reisesicherheit aktuell
Kosovo: Auseinandersetzungen und Spannungen in der nördlichen Region Mitrovica
Vor dem Hintergrund der seit Monaten angespannten Beziehung zwischen den Republiken Kosovo und Serbien kommt es seit dem 26. Mai in einigen mehrheitlich von Serben bewohnten Gemeinden im äußersten Norden des Kosovo zu schweren Ausschreitungen zwischen serbischen Demonstranten, kosovarischen Sicherheitskräften und Kräften der internationalen KFOR-Friedenstruppen. Am 29. Mai wurden im Konfliktgebiet bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen serbischen Nationalisten und italienischen sowie ungarischen Einheiten der KFOR mehrere internationale Soldaten verletzt. Am 30. Mai kam es erneut zu gewalttätigen Protesten der Serben, Zentrum der Proteste waren die nördlich von Mitrovica gelegenen Gemeinden Zvecan, Leposavic und Zubin Potok. NATO und KFOR kündigten am 30 Mai die Entsendung weiterer Truppen in die Region an.
Auslöser für die jüngste Protestwelle ist die geplante Einsetzung albanischer Bürgermeister in den genannten Gemeinden. Diese waren bei den Gemeindewahlen im April gewählt worden, nachdem große Teile der serbischen Wahlbevölkerung die Wahlen boykottiert hatten.
In seinem letztmalig am 26. Mai aktualisierten Sicherheitshinweis zum Kosovo informiert das Auswärtige Amt über die schweren Spannungen in der Region und rät von Reisen in die Gemeinden Leposavic, Zubin Potok, Nord-Mitrovica und Zvecan ab.
Aktuell reisen keine Gäste von uns im Kosovo. Die nächste Ankunft von Gästen im Kosovo ist wieder am 4. Juni vorgesehen. Übernachtungen im Kosovo sind im laufenden Jahr nicht geplant, die kritische Region im Nord-Kosovo meiden wir bereits seit vielen Jahren.
Wir verfolgen die weitere Nachrichtenlage in den nächsten Tagen sehr sorgfältig. Sollten sich die Auseinandersetzungen über die mehrheitlich serbisch bewohnten Gemeinden hinaus auf andere Regionen des Kosovo ausweiten, werden wir bei Bedarf auch sehr kurzfristig alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, auf die Durchfahrt durch den Kosovo verzichten und umgehend informieren.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Balkan-Reisen im Jahr 2023 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 30. Mai 2023
Italien: Update zu den Regenfällen und Überschwemmungen
Die nordöstlichen Regionen Italiens waren in den letzten Tagen von starken Regenfällen, Sturmböen und Überschwemmungen betroffen. Auch im Süden Italiens und auf Sizilien hat es viel geregnet und gestürmt. Auf Sizilien gilt deswegen, genauso wie für die Emilia-Romagna, in einigen Regionen momentan noch der Alarmzustand. Die Aufräumarbeiten haben aber schon begonnen. Voraussichtlich ab Sonntag, 21. Mai ist nach heutigem Stand eine Wetterberuhigung vorhergesagt.
Aktuell reisen viele Gäste von uns in Italien. Allen unseren Gästen geht es gut, die Reisen können derzeit ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden. Zahlreiche weitere Abreisen sind in den kommenden Tagen vorgesehen.
Wir stehen im engen Kontakt mit den Reiseleiterinnen und Reiseleitern unserer in Italien reisenden Gruppen, beobachten gemeinsam sehr aufmerksam die aktuellen Entwicklungen vor Ort und nehmen gegebenenfalls Umstellungen des Programms vor.
Wir gehen davon aus, dass wir unsere Reisen nach Italien wie geplant durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Italien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 19. Mai 2023
Israel/Palästinensische Gebiete: Absage aller Israel-Reisen mit Abreise bis zum 30. Juni
Nachdem sich die Sicherheitslage in Israel, im Westjordanland und in Jerusalem im April verschärft hatte, ist derzeit keine Entspannung der Situation in Sicht. Vielmehr ist vor dem Hintergrund erneuter Raketenangriffe aus dem Gaza-Streifen und entsprechender militärischer Gegenaktionen der israelischen Streitkräfte am 2. Mai eine weitere Zunahme der Spannungen zu befürchten.
Die aktuelle Lage steht in Zusammenhang mit der seit Monaten eskalierenden Situation in Teilen des Westjordanlands und in einigen Vororten von Ost-Jerusalem, in denen es fast täglich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern, jüdischen Siedlern und israelischen Sicherheitskräften kommt. Zuletzt nahmen vor diesem Hintergrund auch die sicherheitsrelevanten Ereignisse in der Altstadt von Jerusalem zu.
Dazu kommt, dass die Sicherheitsorgane Israels in der Wahrnehmung palästinensischer Extremisten wegen der anhaltenden innerisraelischen Proteste gegen die Justizreform der Regierung Netanjahu als geschwächt wahrgenommen werden. Dies erhöht die Gefahr von neuen terroristischen Aktionen palästinensischer Extremisten.
In seinem letztmalig am 6. April aktualisierten Sicherheitshinweis rät das deutsche Auswärtige Amt vor diesem Hintergrund dringend von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Libanon und grundsätzlich von allen Reisen ins Westjordanland und nach Ost-Jerusalem ab.
Aktuell reisen keine Gäste von uns in Israel. Da wir wegen der angespannten Situation und wegen des Abratens von Aufenthalten in Ost-Jerusalem keine Möglichkeit sahen, Aufenthalte in Ost-Jerusalem und somit auch in der Altstadt mit der Grabeskirche, der Klagemauer und dem Tempelberg anzubieten, haben wir seit Ende März schrittweise alle unsere Israel-Reisen mit Abreise bis zum 15. Mai abgesagt.
Auch nach Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan bleibt die Situation in Israel insgesamt, aber vor allem in Jerusalem, sehr angespannt. Da wir auch in den nächsten Wochen mit keiner nachhaltigen Lage-Entspannung rechnen, sehen wir uns nun gezwungen, auch alle Israel-Reisen mit Abreise bis zum 30. Juni abzusagen. Alle Gäste, die auf den betroffenen Reisen gebucht sind, informieren wir umgehend.
Weitere Israel-Reisen sind wieder ab dem 30. August geplant.
Wir beobachten die weitere Entwicklung der Sicherheitslage sehr sorgfältig und entscheiden je nach Entwicklung bis jeweils spätestens einen Monat vor Abreise, ob wir die im zweiten Halbjahr geplanten Reisen durchführen können. Voraussetzung für die Wiederaufnahme unserer Reisetätigkeit ist eine deutliche Verbesserung der Situation im Land. Auch im Falle einer Reisedurchführung werden wir alle für die Sicherheit unserer Gäste erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen bieten wir allen unseren Israel-Gästen im Jahr 2023 in Erweiterung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Recht auf kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Abreise.
Stand: 2. Mai 2023
Peru: Schrittweise Lage-Entspannung in zahlreichen Regionen
Die schwere innenpolitische Krise Perus, die im Dezember 2022 durch die Amtsenthebung des gewählten Staatspräsident Pedro Castillo und die Übernahme der Amtsgeschäfte durch Vizepräsidentin Dina Boluarte ausgelöst worden war, konnte noch nicht grundsätzlich gelöst werden. Eine grundlegende Einigung der Konfliktparteien steht nach wie vor aus.
Dennoch hat sich in den letzten Wochen die Lage in vielen Regionen des Landes schrittweise beruhigt: Die Zahl der Demonstrationen, Protestveranstaltungen und Straßenblockaden ist stark zurückgegangen, Transport, öffentliches Leben und Versorgung im Land funktionieren wieder weitgehend ungehindert. Unverändert angespannt bleibt die Situation in der Region Puno und somit am peruanischen Teil des Titicacasees.
In Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen hat das Auswärtige Amt am 27. März seinen Sicherheitshinweis aktualisiert. Während die Behörde unverändert dringend von Reisen in die Regionen Puno und Apurímac abrät, rät es nun nicht mehr grundsätzlich von Reisen nach Peru ab.
Aktuell reisen keine Gäste von uns in Peru. Wegen der Proteste hatten wir schrittweise alle bis April 2023 geplanten Peru-Reisen abgesagt. Weitere Reisen nach Peru beginnen ab dem 21. Mai.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentspannung sehen wir nun die Möglichkeit, alle unsere Peru-Reisen mit Ausnahme der geplanten Aufenthalte in der Region Puno wieder durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für unsere Südamerika-Reisen. Im Gegensatz zu Puno besuchen wir die Region Apurimac bei keiner unserer Peru-Reisen.
Wir werden nun schrittweise alternative Routings für die betroffenen Reisen vorbereiten und gebuchte Gäste auf diesen Reisen per Rundschreiben informieren.
Wir beobachten die Entwicklung der Sicherheitslage sehr aufmerksam. Sollte sich die Lage auch in Puno nachhaltig entspannen, kehren wir in ganz Peru wieder zu unseren ursprünglich geplanten Reiseverläufen zurück. Im Falle einer erneuten Verschärfung der Situation ergreifen wir umgehend alle für die Sicherheit unserer Kunden erforderlichen Maßnahmen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Peru-Reisen ab Mai 2023 gelten unverändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 30. März 2023
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, sowie Teile von Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Südsudan und Kenia
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Aserbaidschanisch kontrollierte Gebiete von Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete im Nordosten einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
- Eritrea: alle Grenzgebiete
- Haiti
- Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
- Iran
- Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
- Jemen
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
- D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
- Libanon: Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek sowie grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel und palästinensische Flüchtlingslager
- Libyen
- Mali mit Ausnahme der Hauptstadt Bamako
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinz Cabo Delgado im Norden des Landes
- Myanmar
- Niger mit Ausnahme der Städte Agadez, Zinder, Maradi, Tahoua und Dosso
- Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Sudan
- Syrien
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen
- Algerien
- Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
- Bangladesch
- Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
- Ecuador: Grenzregion zu Kolumbien
- Eritrea
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas bei Anreise über Guatemala
- Indien: Jammu und Kaschmir mit Ausnahme von Ladakh sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Irak
- Israel: Grenzgebiete zum Libanon, zu Syrien, Ägypten und zum Gaza-Streifen; keine Besichtigungen in der Altstadt von Jerusalem an Freitagen und hohen christlichen, jüdischen oder muslimischen Feiertagen. Palästinensische Gebiete (Westbank) mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Bethlehem und der Transitrouten auf der N1 und N90
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Libanon
- Madagaskar: Provinz Andosy und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco, Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa und Nueva Segovia
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro und Region Puno
- Ruanda: Gebiete nördlich der Nationalstraßen 4 und 8 an der Grenze zur D.R. Kongo
- Russland
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Venezuela
Stand: 5. April 2023