Reiseversicherungen 2024

Mindestschutz: Reiserücktrittsversicherung

Als Mindest-Absicherung sollten Sie den Reiserücktritt-Vollschutz abschließen, welcher neben einer Reiserücktritt- und einer Reiseabbruch-Versicherung auch die Verspätungs-Versicherung, die Sport & Aktiv-Versicherung und die Reise-Assistance inkludiert.

Für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz empfehlen wir den Komplettschutz, bei dem zusätzlich eine Reise-Krankenversicherung inkl. eines medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransports, eine Reisegepäck-Versicherung inkl. Gepäckverspätungs-Versicherung, eine Reisehaftpflicht-Versicherung, eine Reiseunfall- Versicherung und ein erweiterter Rücktritt-Schutz bei terroristischen Anschlägen im Zielgebiet inkludiert sind.

Reiseschutz-Pakete und -Tarife

Tarife (PDF)- Studiosus Gruppenreisen

Tarife (PDF) - Marco Polo Reisen

Leistungs-Details und Versicherungs-Summen:

  • Selbstbeteiligung Reiserücktritt-/Reiseabbruch-Versicherung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25 € je Person)
  • Geltungsbereich Reiserücktritt-Vollschutz: weltweit
  • Geltungsbereich Komplettschutz: weltweit bzw. europaweit (inkl. Russische Föderation, Mittelmeer-Anrainerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira)
  • Maximaler Reisepreis: Reiserücktritt-Vollschutz, Komplettschutz: 20.000 € je Person
  • Versicherungs-Summen: Verspätungs-Versicherung: 1.500 € je Person, Reisegepäck-Versicherung: 3.000 € je Person, Gepäckverspätungs-Versicherung: 150 € je Person, Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: unbegrenzt für medizinische/zahnärztliche Notfall-Behandlung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten: bis 10.000 € je Person, Reisehaftpflicht-Versicherung: 500.000 € je Person bei Personen- und Sachschäden, Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu 30.000 € bei Invalidität, 10.000 € bei Tod, Sport & Aktiv-Versicherung: 500 € je Person für verpasste Aktivitäten, 500 € je Person für Sportgeräte
  • Reisedauer: Beim Einmaltarif gelten die Versicherungen für eine Reise.
  • Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt-Vollschutzes oder des Komplettschutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Wird der Reiserücktritt-Vollschutz oder der Komplettschutz nach Buchung der Reise abgeschlossen, ist ein Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich; bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abzuschließen. 
  • Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland: Für den Reiserücktritt-Vollschutz und den Komplettschutz für eine Reise gilt: Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland dürfen eine Versicherung abschließen. Die Versicherungsdauer darf aus rechtlichen Gründen jedoch maximal 4 Monate betragen. Als Versicherungsdauer ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Reiseende definiert. 

Wichtige Informationen 
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der AWP P&C S.A. (Allianz Travel). Hier stehen Ihnen die jeweiligen Produktinformationen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Download (PDF) zur Verfügung:

Unter Telefon 0049 89 6 24 24-460 können Sie alle genannten Dokumente ebenfalls anfordern. Leistungs- und Prämienänderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.

Umfangreiche Covid-19 Absicherung

Unsere Versicherungspakete enthalten eine umfangreiche COVID-19-Absicherung, welche folgende Punkte beinhaltet:

  • Vor Reiseantritt: Reiserücktritt-Versicherung (Bestandteil im Reiserücktritt-Vollschutz und im Komplettschutz) 
    Eine Erkrankung an einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19 gilt neben allen anderen versicherten Ereignissen als eine unerwartet schwere Erkrankung. Die Diagnose bzw. ein positives Testergebnis reicht aus, auch wenn keine oder nur leichte Symptome vorliegen. Wenn die Reise wegen einer angeordneten persönlichen Quarantäne storniert oder umgebucht werden muss, wird analog anderer versicherter Ereignisse erstattet.
    Unabhängig von den Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Thema „Reisewarnung“ gilt: Sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, gewährt Allianz Partners Versicherungsschutz
  • Während der Reise: Reiseabbruch-Versicherung (Bestandteil im Reiserücktritt-Vollschutz und im Komplettschutz) 
    Eine Erkrankung an einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19 ist ein versichertes Ereignis. Allianz Partners erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reisekosten sowie die zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise. Wenn die Reise wegen einer persönlich angeordneten Quarantäne verlängert werden muss, werden die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zu 1.000 € je versicherter Person und Versicherungsfall übernommen.
    Darüber hinaus werden die Kosten erstattet, wenn ein Beförderungs-Unternehmen die Beförderung aufgrund des Verdachts einer ansteckenden Krankheit (einschließlich COVID-19) verweigert.  
  • Während der Reise: Reise-Krankenversicherung (Bestandteil im Komplettschutz) 
    Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland - einschließlich der Heilbehandlungen aufgrund einer epidemischen oder einer pandemischen Erkrankung wie COVID-19, sowie ein medizinisch sinnvoller Kranken-Rücktransport werden erstattet.
Unser besonderer Tipp: Die Stornoberatung von Allianz Partners

Krank vor der Reise? Die Stornoberatung von Allianz Partners hilft!

Tel +49 89 6 24 24 245

Die Stornoberatung von Allianz Partners ist in jeder Reiserücktritt- Versicherung automatisch inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob die Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder ob abgewartet werden kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernimmt Allianz Partners für Sie. Auch bei Notfällen während der Reise ist die Assistance von Allianz Partners immer zur Stelle. Ein 24-Stunden-Notfall-Service bietet rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit!

Versicherungsfall online melden

Über das Online-Schadenportal der Allianz (externer link) können Sie ganz einfach einen Versicherungsfall melden. Oder den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres bereits gemeldeten Versicherungsfall einsehen. Ihre Versicherungsscheinnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.

Unser Partner Allianz Travel

Alle Versicherungspakete werden nicht als Teil des jeweiligen Reisevertrags, sondern unabhängig direkt mit der Allianz Partners abgeschlossen. Zusammen mit der Reisebestätigung, die das jeweils vermittelte Versicherungspaket umfasst, erhalten Sie als Versicherungsausweis die Versicherungspolice. 

Die Studiosus Gruppenreisen GmbH und die Marco Polo Reisen GmbH sind bei der IHK für München und Oberbayern als produktakzessorischer Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) für Reiseversicherungen gemeldet.

Die gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500-585-0 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).

Die Eintragung im Vermittlerregister (http://www.vermittlerregister.info/) kann unter folgenden Registrierungs-Nummern abgerufen werden:
Studiosus Gruppenreisen GmbH: D-QBE1-DX71N-22
Marco Polo Reisen GmbH: D-H09U-D05VJ-99.

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden: 
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: http://www.versicherungsombudsmann.de